Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Schweiz eine traditionell geschlossene Ehe zwischen einer 14- und einem 18-Jährigen aus Afghanistan nicht anerkennen muss.
Aus diesem Grund hat die Schweiz nicht gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens verstossen, als sie den Mann nach Italien zurückwies, wo er vor seiner Einreise in die Schweiz bereits ein erstes Asylgesuch gestellt hatte.
Det er vel en af de eneste fornuftige beslutninger, man har hørt om fra den kant.
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