Forhenværende general Gerd Schultze-Rhonhof gennemgår pakten punkt for punkt her.
Schultze-Rhonhof er en omstridt figur i Tyskland, fordi han går imod den etablerde historieskrivning vedrørende optakten til 2. Verdenskrig, men hans gennemgang af FN-traktaten er meget lødig.
Hans konklusioner har jeg forkortet her.
Bewertung aus europäischer Perspektive
Die vorgeschlagenen Regelungen für eine geordnete, reguläre Migration durch die Vereinten Nationen sind zu großen Teilen begrüßenswert. Sie regeln Schutz und Rechte für Migranten und geben den „Auswanderungsländern“ Ziele für deren eigene Entwicklung und die Lebensumstände ihrer Bevölkerungen vor.
Der vorliegende Entwurf erweckt in Teilen den Eindruck, Migration sei ein generelles Menschenrecht. Er erkennt zwar zu Beginn des Textes ausdrücklich das Recht der souveränen Staaten an, im Rahmen des eigenen nationalen Rechts über die Einwanderung ins eigene Staatsgebiet zu entscheiden, doch listet er so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und „illegale“ Migranten auf, dass es den Zielstaaten der Migranten in der Praxis kaum möglich sein wird, überbordende Massenmigrationen einzudämmen. Die Sogwirkung der Zielstaaten bleibt damit ungebremst erhalten.
Der Entwurf ist auch der erkennbare Versuch der Vereinten Nationen, jede Art von Migration als einen positiven Beitrag zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels, der Überalterung und des Bevölkerungsschwundes in den „reichen“ Staaten anzudienen. Das Papier verschweigt dabei, dass dies nur auf ein sehr schmales Segment der Zuwanderer zutrifft.
Die übergroße Mehrheit aller Migranten kommt als Arbeitskräfte für hochtechnisierte Industriegesellschaften nicht in Frage, und sie werden die alternden Bevölkerungen der Industriestaaten nicht verjüngen sondern mit der Zeit verdrängen. Ohne diese Abwägung zu beschreiben, ist das Papier nicht das, was es zu versprechen scheint.
Die Ursachen von Migration werden verschwiegen
Der gravierende Mangel des Entwurfs ist das Verschweigen der häufigsten und zugleich vermeidbaren Migrationsursachen und Ihrer Verursacher. Das sind die Bevölkerungsexplosionen in etlichen Entwicklungs- und Schwellenländern und die „Regime-Change-Wars“.
Der Entwurf übergeht die Feststellung aus dem vorhergehenden Bericht des UN-Sonderbeauftragten für Migrationsfragen P. Sutherland, an den UN Generalsekretär A. Guterres vom 3.2.2017, in dem der Sonderbeauftragte schreibt, dass sich die Bevölkerung Europas bis 2050 um 30 Millionen Menschen vermindern wird, die Bevölkerung Afrikas im selben Zeitraum um 1,2 Milliarden Menschen vermehren.
Der Pakt löst nicht das Problem der Massenmigration
Massenmigration bildet im Gegensatz zu geringer, geordneter und regulärer Einwanderung ein Problem für die Industriestaaten mit hochentwickelten Sozialsystemen. Der vorgesehene Pakt, der dieses jetzt schon nicht gelöste Problem ausblendet, wird schnell an den Realitäten scheitern. Ihm fehlt damit jede Nachhaltigkeit.
Der Anspruch des Pakts auf die Förderung regulärer Einwanderung ist außerdem ein Eingriff der Vereinten Nationen in die Souveränität der Mitgliedsstaaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Staaten und Völker haben ein Recht auf das ausschließliche Eigentum am eigenen Territorium und auf die Erhaltung oder Veränderung ihrer eigenen Bevölkerung.
Der Entwurf stellt außerdem einseitig die Vorteile der Migration für die Herkunfts-, die Transit- wie für die Gastgeberstaaten heraus und verschweigt die Lasten für die Völker in den Transit- und in den Zielländern.
Wenn die entwickelten Staaten in Zentral- und Westeuropa den ständig weiter zunehmenden Bevölkerungszuwachs in Afrika und im Nahen Osten aufnehmen, drohen sie binnen zweier Generationen selbst zu Armutsgebieten zu werden und ihre Sozialsysteme und Rechtsordnungen zu verlieren.
Gleichrangigkeit der Sitten und Normen? Parallelgesellschaften sind vorgesehen
Ein weiterer gravierender Mangel des vorliegenden Entwurfs ist, dass er eine Gleichrangigkeit von Sitten, Gebräuchen, Rechtsgewohnheiten und Verhaltensnormen der Migranten und der gastgebenden Völker voraussetzt und deren Anerkennung von den Gastgeber-Völkern einfordert.
Die europäischen Staaten brauchen allerdings vor allem eine qualifizierte sowie integrationswillige und -fähige Einwanderung. Stabile Staaten und Gesellschaften bestehen aus annähernd homogenen Bevölkerungen.
Der Migrationspakt dagegen sieht in seinem 19. Ziel in Ansatz auch ausländische Parallelgesellschaften vor. Reguläre Migration endet in der Regel mit Einwanderung. Sie muss daher in eine Übernahme der „Leitkulturen“ der aufnehmenden Gastgeber-Völker durch die ankommenden Migranten münden.
Wo bleiben die Rechte der gastgebenden Bevölkerungen?
Die Betonung der Migranten-Rechte in den Transit- und den Zielstaaten ohne gleichzeitige Erwähnung und Durchsetzung der Rechte der gastgebenden Bevölkerungen wird zu eruptiven Spannungen im Umgang miteinander führen. Der Schutz der Migranten vor „Hass-Äußerungen“ darf außerdem nicht in eine Ächtung oder Strafbarkeit der Kritik an aktuellem Migranten-Verhalten und der Kritik an zu starker Einwanderung ausarten.
Dabei mussten die Entwicklungsländer akzeptieren, dass die Zielländer der Migration ein grundsätzliches Recht auf Migration und die unbegrenzte Aufnahme von Migranten ablehnen. Sie mussten auch akzeptieren, dass ihnen selbst Forderungen zur Lösung ihrer eigenen Probleme gestellt worden sind, die sie nun vertraglich anerkennen sollen. Sie mussten anerkennen, dass bei aller eigenen Not das Verursacherprinzip gilt.
Tip: O.S.
Leave a Reply