Die Bundespolizei, auch bekannt unter ihrem alten Namen „Bundesgrenzschutz“, darf – höchstrichterlich bestätigt -, in Deutschland keine Personenkontrollen mit Verdacht auf illegale Einreise mehr durchführen.
Konkret heißt das: Die Bundespolizei darf seit 2006 im Grenzgebiet zu einem Schengen-Staat nicht mehr Personen auf illegale Einreise kontrollieren. Genauso irre geht die Begründung der Richter weiter. Die Bundespolizisten dürfen nur dann (ausschließlich) stichprobenartig kontrollieren, wenn ihre Kontrolle keine Grenzkontrolle zum Ziel hat.
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